Informationen für Touristiker
Meldepflicht
In Brandenburg müssen Beherbergungsbetriebe zwei gesetzliche Meldepflichten beachten:
1. Polizeiliche bzw. behördliche Meldung: Diese ist durch die Landesmeldegesetze geregelt und dient der polizeilichen Überwachung und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Diese Meldepflicht entfällt ab 01.01.2025 für inländische Gäste (siehe unten).
2. (Betrifft nur Betriebe ab 10 Betten) Meldung nach dem Beherbergungsstatistikgesetz: Diese dient der statistischen Erfassung der touristischen Aufenthalte und hilft, Daten über den Tourismus in Deutschland zu sammeln.
Abschaffung der Meldepflicht für inländische Gäste ab 01.01.2025
Der Gesetzgeber hat im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige entfällt. Das bedeutet, dass deutsche Staatsangehörige, die Unterkunft in der Gemeinde Burg (Spreewald) nehmen, ab dem 01.01.2025 nicht mehr über einen besonderen Meldeschein angemeldet werden müssen. Die handschriftliche Unterschrift des Gastes entfällt. Sowohl die manuellen, handschriftlichen Meldescheine wie auch die Druckvorlagen müssen von inländischen Gästen nicht mehr unterschrieben werden.
Für ausländische Staatsangehörige gilt weiterhin die Verpflichtung, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen und sich durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments auszuweisen. Zur Erhebung des Kurbeitrages ist die Meldung der Gäste weiterhin notwendig.
- Name und Vorname der hauptreisenden Person
- Postleitzahl und Wohnort
- Staatsangehörigkeit (bei ausländischen Personen)
- Gastkategorie
Vorgehen mit manuellem Meldeschein
- Seite 1: ans Amt zur Berechnung des Kurbeitrags
- Seite 2: entsorgen (bei Gästen mit deutscher Staatsbürgerschaft)
- Seite 3: an Gast aushändigen (GästeCard)
Vorgehen mit elektronischem Meldeschein
- Erfassung in AVS wie bisher
- weniger Pflichtfelder auszufüllen bei inländischen Gästen
Für Vermieter außerhalb der Gemeinde Burg (Spreewald) entfällt die Meldepflicht für inländische Gäste. Nur Gäste mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen weiterhin per Meldeschein registriert werden. Die dafür erforderlichen besonderen Meldescheine können in der Touristinformation abgeholt werden.
Downloads
AVS-Anleitung: Ausdrucken elektronischer Meldeschein
Kurbeitrag
Die Erhebung des Kurbeitrages vom Gast erfolgt auf Grundlage der gültigen Kurbeitragssatzung. Kurbeitrag wird nur für Objekte in der Gemeinde Burg (Spreewald) erhoben.
1. Elektronisches Verfahren über Internetanwendung von AVS mittels Druckvorlagen
2. Manuelles Verfahren mit vorgedruckten GästeCards
Das Amt Burg (Spreewald) sieht vor, die Kurbeitragsmeldung ab Januar 2025 Schritt für Schritt zu digitalisieren. Dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit weiterführende Informationen. Gerne richten wir Ihnen jetzt schon den Zugang zum AVS-System für die elektronische Kurbeitragsmeldung ein. Sie profitieren dabei von vielen Vorteilen, u. a. einer erheblichen Zeitersparnis sowie einer Minimierung der Fehlerquellen.
Melden Sie sich hierzu gerne unter folgenden Kontaktdaten:
Amt Burg (Spreewald)
Finanzverwaltung
Bereich Kurbeitrag
035603 68272
kurbeitrag@amt-burg-spreewald.de
Hinweis: Ab 2025 werden die Rechnungen über den Kurbeitrag nur noch per E-Mail versendet. Dazu benötigt das Amt Burg (Spreewald) die aktuelle E-Mailadresse des Behergungsbetriebs. Diese ist an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: kurbeitrag@amt-burg-spreewald.de .
Tourismusbeitrag
Grundlage des Tourismusbeitrages bildet die Tourismusbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald) vom 18.11.2015 mit deren 1. Änderung vom 12.09.2018.
Mitgliedschaft im Tourismusverein Burg und Umgebung e.V.
Tourismusverein Burg und Umgebung e.V.
Vorsitzender: Herr Veit Anders
Am Hafen 6, 03096 Burg (Spreewald)
E-Mail: info@tourismusverein-burg.de
Web: www.tourismusverein-burg.de